Allgemeine Geschäftsbedingungen

Luxesse Design, Inh. Manuel Lang, D-81925 München, Oberföhringerstr. 112


1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, davon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.


2 Widerrufsrecht

(1) Die Fertigung von OneWorld / GlobeMaster erfolgen auf Basis einer Auftragsarbeit; Lieferung und Aufbau von OneWorld / GlobeMaster erfolgen vor Ort nach Kundenwunsch.

Eine Rücknahme ist bei Auftragsarbeiten auf den Garantiefall begrenzt oder erfolgt in beiderseitigem Einverständnis. Die Transportkosten übernimmt in diesem Fall der Kunde.

(2) Luxesse Design behält sich vor, bei Rückgabe benutzter und beschädigter Ware Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist.

(3) Für einen Globus, der im Auftrag des Kunden angefertigt wird, besteht keine Möglichkeit der Rückgabe, da er für keinen anderen Kunden verwendet werden kann.


3 Garantie / Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Garantiebestimmungen; darüber hinaus gewährt Luxesse Design für OneWorld eine 3-jährige Funktions-Garantie. Die Garantiedauer gilt ab dem Übergabedatum.

(2) Die Garantie auf Material- und Herstellungsfehler umfasst die Erstattung der Kosten für erforderliche Ersatzteile und die im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Reparatur der schadhaften Teile anfallenden Arbeitszeit, sofern Luxesse Design einen Material- bzw. Herstellungsfehler als solchen anerkannt hat.

(3) Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass das Produkt zu dem Zweck, für den es bestimmt ist, eingesetzt wird und dass die in der mitgelieferten Betriebsanleitung beschriebene Handhabung des Produkts beachtet wird. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf durch Naturgewalten verursachte Schäden.


4 Lieferung und Montage

Kann Luxesse Design die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, ist eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Eine Schadensersatzpflicht durch Lieferverzug entsteht nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


5 Eigentumsvorbehalt / Gefahrenübergang

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertrag Eigentum von Luxesse Design. Mit dem Aufbau der Ware beim Kunden ist kein Eigentumserwerb verbunden.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist. Er hat den Warenempfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.


6 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


7 Schlussregelung

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung gilt, die der unwirksamen Bestimmung vom wirtschaftlichen Sinn her möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist.